Sachkunde nach DGUV Grundsatz 312-906

Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz und zum Halten und Retten müssen im Einsatz hohen Anforderungen entsprechen. Der ordnungsgemäße und sicherheitstechnisch einwandfreie Zustand der verschiedenen Materialien ist enorm wichtig und muss regelmäßig überprüft werden. Neben der jährlich vorgeschriebenen Prüfung muss die PSAgA selbstverständlich auch bei Bedarf (z.B. bei Beschädigungen oder Beanspruchungen durch Absturz) durch speziell geschultes Personal geprüft werden, damit Sie den Anwendern ein Höchstmaß an Schutz gewährleistet. Um diese Prüfungen durchzuführen, ist eine gründliche und umfassende Ausbildung zum Sachkundigen nach DGUV Grundsatz 312-906 dringend erforderlich.

Der DGUV Grundsatz 312-906 der überarbeiteten Fassung vom Dezember 2017 gliedert unter anderem in folgende Module auf:

  • Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)
  • Ausrüstung zum Retten aus Höhen und Tiefen (RA, SRHT)
  • Seilzugangs- und Positionierungstechnik (SZP) und andere.

Weitere Details entnehmen Sie bitte der jeweiligen Kursbeschreibung oder kontaktieren Sie uns direkt.

 

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