
PSA-Prüfung
Wartung Persönlicher Schutzausrüstung nach DGUV-Standard
Um zu gewährleisten, dass Sie Ihre Tätigkeiten jederzeit sicher und arbeitsschutzrechtlich ordnungsgemäß absolvieren können, muss Ihre persönliche Schutzausrüstung mindestens einmal im Jahr durch befähigte sachkundige Personen nach DGUV- Grundsatz 312-906 geprüft werden. Wir übernehmen das für Sie!
Unsere Mitarbeiter sind durch eine Vielzahl namhafter Hersteller zur Prüfung befähigt. Bei Bedarf führen wir die Prüfung auch direkt bei Ihnen vor Ort aus. Mit einem Wartungsvertrag sind Sie auf der sicheren Seite. Wir behalten Ihre Prüftermine im Auge, damit keine Fristen überschritten werden.
Zur Prüfung unter anderem befähigt für folgende Hersteller:












