Elektrotechnisch unterwiesene Personen / EuP

Elektrotechnisch unterwiesene Personen dürfen in elektrischen Anlagen nach der DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (alt: BGV A3) bestimmte Tätigkeiten durchführen. Dazu gehören zum Beispiel: Schalthandlungen auszuführen, Sicherungen zu wechseln oder z. B. Motorschutzeinrichtungen nach Ausfall wieder einzuschalten.

Weitere Details entnehmen Sie bitte der jeweiligen Kursbeschreibung oder kontaktieren Sie uns direkt.

 

Bitte fragen Sie die nächsten Kurstermine bei uns an.

 

Wiederholungsunterweisung / Refresher

Zum Erhalt des Fachkundenachweises nach DGUV Vorschrift 3 müssen „Elektrotechnisch unterwiesene Personen“ jährlich an einer Wiederholungsunterweisung teilnehmen.

Weitere Details entnehmen Sie bitte der jeweiligen Kursbeschreibung oder kontaktieren Sie uns direkt.

 

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